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11.09.2006
Bekanntmachung zum Vorstandsbeschluss der HORNBACH-Baumarkt-AG für den Aktienrückkauf
Bornheim, 11. September 2006. Der Vorstand der Hornbach-Baumarkt-AG mit Sitz in
Bornheim/Pfalz, ISIN DE0006084403, hat heute beschlossen, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG
bis zu 20.000 Stück eigene Aktien zu erwerben. Die Aktien sollen bereits jetzt vorsorglich für
die Ende des Jahres 2006 geplante jährliche Ausgabe von Belegschaftsaktien erworben werden.
Der Rückkauf von Aktien nach diesem Vorstandsbeschluss erfolgt nach Maßgabe der Safe-
Harbour-Regelungen gemäß § 20a Abs. 3 WpHG i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der
Kommission vom 22. Dezember 2003.
Der Aktienrückkauf wird am 11. September 2006 beginnen und wird bis zum 31. Dezember 2006
zeitlich befristet. Innerhalb dieser Frist sollen bis maximal 20.000 eigene Aktien über den Xetra-
Handel oder den Parketthandel an der Frankfurter Wertpapierbörse erworben werden. Der von der
Gesellschaft zu zahlende Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenkurs nicht
um mehr als 10% unter - oder überschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei jeweils der
Durchschnitt der Schlusskurse im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten
fünf Börsenhandelstagen vor dem jeweiligen Erwerb. Ferner werden die Aktien nicht zu einem Preis
erworben, der über dem nach Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission
vom 22. Dezember 2003 liegt.
Der Aktienrückkauf wird "billigst Interesse wahrend" unter Führung eines Kreditinstituts durchgeführt,
das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der eigenen Aktien unabhängig und
unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft.
Im Hinblick auf die Menge der zu erwerbenden Aktien dürfen pro Tag nicht mehr als 25% des
jeweiligen durchschnittlichen Tagesumsatzes im Xetra-Handel bzw. im Parketthandel der Frankfurter
Wertpapierbörse zurückgekauft werden. Der durchschnittliche Tagesumsatz des jeweiligen
Handelssegments ist vom durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor
dem jeweiligen Kauftermin abzuleiten.
Die Bekanntgabe der durchgeführten Transaktionen gemäß Artikel 4 Abs. 4 der Verordnung (EG)
Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 erfolgt im Internet auf der Investor
Relations-Plattform in der Rubrik "Investor Relations/Aktienrückkauf" unter:
http://www.hornbach-gruppe.de/investor/de/php/cont_investor_buyback.php
Bornheim/Pfalz, den 11. September 2006
HORNBACH-Baumarkt-AG
Der Vorstand
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