Kontakt    Impressum    Datenschutz    Sitemap
 
English

Navigationspunkt: UnternehmenNavigationspunkt: Investor RelationsNavigationspunkt: Presse


 











Mit In-Kraft-Treten des § 15a WpHG in der Fassung durch das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz am 01. Juli 2002 müssen Geschäfte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und ihrer Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner und Verwandten ersten Grades in Wertpapieren der eigenen Gesellschaft unverzüglich und für die Dauer von einem Monat veröffentlicht werden.

Zur Zeit liegen uns keine aktuellen Meldungen vor.