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Ad-hoc-Mitteilung:

Vorstand der HORNBACH-Baumarkt-AG beschließt Aktienrückkauf für Belegschaftsaktienausgabe

Bornheim, 1. September 2008. Der Vorstand der Hornbach-Baumarkt-AG mit Sitz in Bornheim/Pfalz, ISIN DE0006084403, hat heute beschlossen, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG bis zu 20.000 Stück eigene Aktien zu erwerben. Die Aktien sollen bereits jetzt vorsorglich für die Ende des Jahres 2008 geplante jährliche Ausgabe von Belegschaftsaktien erworben werden.

Der Rückkauf von Aktien nach diesem Vorstandsbeschluss erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß § 20a Abs. 3 WpHG i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003.

Der Aktienrückkauf wird am 2. September 2008 beginnen und ist bis zum 31. Dezember 2008 zeitlich befristet. Der von der Gesellschaft zu zahlende Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenkurs nicht um mehr als 10% unter - oder überschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei jeweils der Durchschnitt der Schlusskurse im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem jeweiligen Erwerb. Ferner werden die Aktien nicht zu einem Preis erworben, der über dem nach Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 liegt.

Weitere Informationen zum Aktienrückkauf sind im Internet in der Rubrik „Investor Relations/Aktienrückkauf" unter folgender URL veröffentlicht:

http://www.hornbach-gruppe.de/investor/de/php/cont_investor_buyback.php

Hier werden ferner die durchgeführten Transaktionen gemäß Artikel 4 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 bekannt gegeben.