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Aktienrückkauf für Belegschaftsaktienausgabe

Der Vorstand der Hornbach-Baumarkt-AG mit Sitz in Bornheim/Pfalz, ISIN DE0006084403 hat am 1. September 2008 beschlossen, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG bis zu 20.000 Stück eigene Aktien zu erwerben. Die Aktien sollen für die Ende 2008 geplante (jährliche) Ausgabe von Belegschaftsaktien erworben werden.

Der Rückkauf von Aktien nach diesem Vorstandsbeschluss erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß § 20a Abs. 3 WpHG i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003.

Hier finden Sie weitere Informationen:

Bekanntmachung des Vorstandsbeschlusses der HORNBACH-Baumarkt-AG zum Aktienrückkauf für Belegschaftsaktie

Ad-hoc-Mitteilung zur Bekanntmachung des Aktienrückkaufs

Wöchentliche Meldung: Stand Aktienrückkauf